Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- 1 Geltungsbereich
Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für jeden Buchungsauftrag zwischen der Shadyside Capital GmbH und des Auftragsgebers.
- 2 Buchungsvertrag
Die Buchung einer Leistung kann entweder mündlich oder schriftlich erfolgen. Der Vermieter bestätigt die Buchung innerhalb der nächsten sieben Tage schriftlich bzw. per Email. Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift und Rücksendung der Auftragsbestätigung innerhalb von sieben Tagen den Inhalt derselben sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Nebenvereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich niedergelegt werden. Sendet der Mieter die unterschriebene Auftragsbestätigung nicht innerhalb von sieben Tagen an den Vermieter zurück, kann das gebuchte Fahrzeug vom Vermieter anderweitig vergeben werden.
- 3 Zahlungsbedingungen
Der auf der Auftragsbestätigung ausgewiesene Gesamtbetrag ist vor Mietbeginn zu überweisen oder spätestens nach Abschluss der Mietdauer in bar zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Zinsen in Höhe von 12 % p.a. und Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung fällig.
- 4 Rücktritt und Stornierung vom Buchungsvertrag seitens des Mieters
Der Mieter kann den Buchungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen schriftlich widerrufen. Hier entstehen keinerlei Kosten für den Mieter. Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen werden folgende Anteile des vereinbarten Gesamtpreises als Aufwendungsersatz berechnet:
– bis zwei Wochen vor dem Buchungsdatum: 30%
– bis eine Woche vor dem Buchungsdatum: 60%
– danach 75 %
Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen ist der Eingang des Schreibens ausschlaggebend.
- 5 Rücktritt vom Buchungsvertrag seitens des Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung unmöglich werden sollte. Der Vermieter bemüht sich jedoch nach seinen Möglichkeiten Terminvereinbarungen einzuhalten. Bei Verhinderung (z.B. durch Stau, Defekt des Fahrzeuges usw.) sendet er umgehend eine entsprechende Nachricht per Telefon, Fax oder E-Mail an den Mieter, der damit auf jegliche Regressansprüche bezüglich einer Terminabsage oder Terminverzögerung verzichtet. Bei Totalausfall des Fahrzeugs bemüht sich der Vermieter ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, ist aber nicht zur Bereitstellung eines solchen verpflichtet. Dies liegt ausdrücklich im Kulanzverhalten des Vermieters.
- 6 Leistungspflicht des Vermieters
Der Vermieter ist aufgrund einer gesetzlichen Anordnung und bei Einwirkung höherer Gewalt von seiner Leistungspflicht befreit.
- 7 Verzögerungen und Verlängerungen der Mietzeit
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden des Vermieters. Verlängerungen der vereinbarten Mietzeit sind möglich sofern der Vermieter der Verlängerung zustimmt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind nach Beendigung der verlängerten Mietzeit direkt in bar zu begleichen.
- 8 Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die von ihm gemieteten Fahrzeuge schonend zu behandeln und haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch vorsätzliches, grob fahrlässiges oder fahrlässiges Verhalten entstehen.
Der Wohnwagen ist am Ende der Mietdauer in einem ordentlichen,
besenreinen Zustand vom Mieter zu übergeben. Sollte der Wohnwagen
übermäßig verunreinigt sein, halten wir uns das Recht vor, eine
Pauschale von 100€ für die Reinigung in Rechnung zu stellen.
Für den Zeitraum der Miete hinterlegt der Mieter eine Kaution in aktuell geltender Höhe. Diese wird im Angebot genannt.
- 9 Haftung des Vermieters
Der Vermieter versichert, dass alle Fahrzeuge, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen benutzt werden, der StVO entsprechen, TÜV abgenommen und ordnungsgemäß haftpflichtversichert sind. Der Vermieter ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden berechtigt, das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen abzubrechen.
- 10 Nutzung von Bildmaterial durch den Vermieter
Der Mieter gibt sein Einverständnis, dass das durch den Vermieter angefertigte Bildmaterial für Werbezwecke verwertet werden darf. Falls der Mieter dies nicht wünscht, muss er dies dem Vermieter ausdrücklich erklären.
- 11 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Seiten ist Augsburg.
- 12 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.